FAQ – Allgemeine Fragen
Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied im Skiclub Binzen?
Du kannst Mitglied werden, indem du auf unserer Homepage unter „Mitgliedschaft / Mitglied werden“ das Beitrittsformular ausfüllst und unterschreibst. Deine Beitrittserklärung wird anschließend vom Vorstand geprüft. Erst wenn der Vorstand über die Aufnahme beschlossen hat, bist du offiziell Mitglied. Über die Entscheidung wirst du in der Regel per E-Mail informiert. Eine Aufnahmegebühr fällt derzeit nicht an. Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 01. Juli bis 30. Juni.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben und per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Wir haben folgende Mitgliedschaften:
• Familienmitgliedschaft (Eltern mit minderjährigen Kindern)
• Einzelmitgliedschaft
• Einzelmitgliedschaft ermäßigt (18–25 Jahre)
Unsere aktuellen Mitgliedschaftsbeiträge findet ihr auf unserer Website unter der Rubrik „Mitgliedschaft - Beiträge“. Beim Eintritt während des laufenden Vereinsjahres wird immer der volle Jahresbeitrag fällig. In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag eine Beitragsreduzierung beschließen.
Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Als Mitglied profitierst du bei allen Ausfahrten, ob Samstags-, Mehrtagesfahrten oder Jugendwochenenden, von vergünstigten Teilnahmegebühren. Du kannst an sämtlichen Vereinsaktivitäten teilnehmen, inklusive unserer Skigymnastik. Zusätzlich bist du durch die Vereins-Sportversicherung abgesichert (nachrangig, siehe FAQ Versicherungen) und hast die Möglichkeit, aktiv am Vereinsleben mitzuwirken.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende des Vereinsjahres (30. Juni) möglich. Es gibt keine Kündigungsfrist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erklärt werden, zum Beispiel als eingescanntes oder fotografiertes PDF per E-Mail. Der Beitrag für das laufende Vereinsjahr bleibt
in jedem Fall fällig. Nach Eingang der Kündigung erhältst du eine schriftliche Bestätigung per E- Mail.
Gibt es Pflichten für Mitglieder, z. B. Arbeitsstunden?
Es gibt keine verpflichtenden Arbeitsstunden oder Helferdienste. Unser Verein lebt jedoch vom Engagement seiner Mitglieder. Bei Veranstaltungen freuen wir uns über helfende Hände für Aufbau, Vorbereitung, Durchführung und Abbau. Jede Form von Unterstützung ist willkommen und trägt zum lebendigen Vereinsleben bei.
Muss ich Änderungen meiner Adresse oder Bankverbindung melden?
Ja, unbedingt. Bitte teile uns Änderungen deiner Adresse oder deiner Bankverbindung umgehend mit, damit wir den Beitrag korrekt einziehen und dich zuverlässig erreichen können.
Ausfahrten & Buchungen
Wie melde ich mich zu einer Ausfahrt an?
Alle Anmeldungen erfolgen ausschließlich über unseren Webshop auf der Vereinswebsite. Dort wählst du die gewünschte Ausfahrt aus und schickst die Buchung ab. Nach Abschluss erhältst du eine Buchungsbestätigung. Der Teilnahmebeitrag wird in der Regel nach der Ausfahrt direkt von deinem Konto abgebucht. Wenn für eine Fahrt eine Anzahlung erforderlich ist, steht dies in den Buchungsdetails im Webshop und wird vor der Fahrt abgebucht.
Wie melde ich mich wieder ab?
Abmeldungen bzw. Stornierungen müssen ebenfalls über den Webshop erfolgen (Bitte beachte unsere Stornierungsbedingungen. Die aktuellen Stornierungsbedingungen findest du immer in den Details unserer jeweiligen Ausfahrten in unserem Webshop).
Kann ich nachträglich Änderungen an meiner Buchung vornehmen?
Kleinere Änderungen (z. B. Telefonnummer, besondere Hinweise) kannst du per E-Mail an den Organisator der Fahrt melden. Eine Umbuchung auf eine andere Person ist in der Regel möglich, muss aber individuell mit dem Organisator abgestimmt werden. Eventuell fallen dafür Gebühren an.
Kann ich für andere Personen mitbuchen?
Für jedes Mitglied, auch für Kinder oder Angehörige, muss eine eigene Buchung im Webshop vorgenommen werden. So können wir sicherstellen, dass alle persönlichen Daten und Einverständnisse korrekt erfasst sind.
Sind die Buchungen verbindlich?
Ja. Mit Abschluss der Buchung gehst du einen verbindlichen Vertrag ein. Bei Nichtanreise oder, verspäteter Stornierung gelten die in den Stornobedingungen aufgeführten Gebühren (Die aktuellen Stornierungsbedingungen findest du immer in den Details unserer jeweiligen Ausfahrtenin unserem Webshop).
Gibt es Wartelisten für ausgebuchte Fahrten?
Wenn eine Ausfahrt ausgebucht ist, kannst du dich in vielen Fällen auf eine Warteliste setzen lassen. Sobald ein Platz frei wird, informieren wir dich per E-Mail.
Muss ich Vereinsmitglied sein, um an einer Ausfahrt teilzunehmen?
Nein, du kannst auch als Nichtmitglied teilnehmen. In diesem Fall gelten jedoch höhere Teilnahmegebühren, die im Webshop bei der jeweiligen Ausfahrt angegeben sind.
Wie erfahre ich Details wie Abfahrtszeit, Treffpunkt?
Nach der Buchung wirst du in der Regel über unsere WhatsApp-Gruppe informiert. Wir laden dich in die jeweilige Ausfahrtsgruppe ein, in der alle relevanten Details wie Abfahrtszeit, Treffpunkt und organisatorische Hinweise bekanntgegeben werden.
Findet jede Ausfahrt auf jeden Fall statt?
Manchmal kann es vorkommen, dass eine Ausfahrt Wetterbedingt oder aufgrund zu geringer Teilnehmern nicht stattfindet. Sollte dies ausnahmsweise passieren, wirst du rechtzeitig per E-Mail benachrichtigt.
Kosten & Stornierungen
Wie werden die Teilnahmegebühren abgerechnet?
Der Teilnahmebeitrag wird in der Regel nach der Ausfahrt per SEPA-Lastschrift von deinem Konto eingezogen. Wenn für eine Fahrt eine Anzahlung erforderlich ist, steht dies in den Buchungsdetails im Webshop und wird vor der Ausfahrt abgebucht.
Welche Stornierungsbedingungen gelten für Samstags-Ausfahrten / Mehrtages-
Ausfahrten / Jugendwochenenden?
Die aktuellen Stornierungsbedingungen findest du immer in den Details unserer jeweiligen Ausfahrten in unserem Webshop.
Wann wird eine Stornogebühr fällig?
Die jeweilige Gebühr wird nach Eingang deiner Stornierung berechnet und per SEPA-Lastschrift von deinem Konto abgebucht.
Kann ich eine Ersatzperson schicken, um Stornokosten zu vermeiden?
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein anderer Teilnehmer deinen Platz übernimmt. Bitte kontaktiere dafür vorab den Organisator, um die Änderung abzustimmen und die Daten der Ersatzperson einzutragen. Eventuell fallen dafür Bearbeitungsgebühren an.
Kann eine Reiserücktrittversicherung Stornokosten abdecken?
Ja, eine private Reiserücktrittversicherung kann, je nach Vertrag, die Stornokosten übernehmen, wenn du aus einem versicherten Grund (z. B. Krankheit, Unfall) nicht teilnehmen kannst. Siehe auch FAQ Versicherungen.
Versicherungen
Welche Versicherungen sollte ich für Ausfahrten ins Ausland abschließen?
Wir empfehlen dir, vor jeder Ausfahrt ins Ausland deinen persönlichen Versicherungsschutz zu prüfen. Wichtige Bausteine sind:• Auslandsreiseversicherung mit Krankenversicherung
Deckt ärztliche Behandlungskosten im Ausland und einen eventuellen Rücktransport nach Deutschland ab.
• Reiserücktrittversicherung
Erstattet Stornokosten, wenn du aus einem versicherten Grund, zum Beispiel Krankheit oder Unfall, nicht an der Ausfahrt teilnehmen kannst.
• Bergungs- und Rettungskostenversicherung
Skifahren findet in den Bergen statt und Bergung oder Hubschraubertransport können teuer werden. Eine Versicherung, die diese Kosten abdeckt, ist sehr empfehlenswert.
• Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
• Versicherung gegen Ski-Diebstahl oder Skibruch bzw. Beschädigung
Diese Leistungen können oft in einer kombinierten Auslandsreiseversicherung enthalten sein. Prüfe vorab auch, ob du über bestehende Verträge bereits geschützt bist, zum Beispiel über den ADAC, deine private Krankenversicherung oder über eine Kreditkarte, die Reiseversicherungen beinhaltet. Achte darauf, dass Winter- und Bergsport ausdrücklich eingeschlossen sind.
Bin ich über den Verein versichert?
Ja, als Mitglied bist du automatisch über die Sportversicherungsvertrag über den Verein abgesichert. Diese Versicherung greift grundsätzlich in folgenden Fällen: beim Vereinssportbetrieb (z. B. Ausfahrt, Skigymnastik), bei organisatorischen Tätigkeiten wie Sitzungen oder Vorstandsarbeit, bei Arbeitsdiensten (Aufbau, Vorbereitung, Durchführung und Abbau von Veranstaltungen), bei Festveranstaltungen des Vereins sowie bei Reisen und Ausflügen, die offiziell vom Skiclub organisiert werden. Besonders wichtig: Auch Nichtmitglieder, die uns bei Arbeitsdiensten unterstützen, sind während dieser Tätigkeit über die Sportversicherung mitversichert. Diese Versicherung greift jedoch nachrangig, also erst, wenn keine private Versicherung zahlt. Sie ersetzt keinesfalls eine private Auslandsreise- oder Reiserücktrittversicherung.
Wer trägt die Verantwortung für den Versicherungsschutz?
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, für ausreichend Versicherungsschutz zu sorgen. Der Verein kann keine Kosten übernehmen, die durch Krankheit, Unfall, Stornierung, Bergung oder Rücktransport entstehen.
Brauche ich eine Versicherung für Bergungskosten auch bei Tagesfahrten?
Ja, auch bei Tagesfahrten ins Ausland kann eine Bergungs- und Rücktransportversicherung sinnvoll sein. Schon ein einziger Rettungseinsatz kann hohe Kosten verursachen.
Übernimmt eine Reiserücktrittversicherung auch kurzfristige Absagen?
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Prüfe, ob deine Versicherung auch kurzfristige Absagen und pandemiebedingte Gründe abdeckt.
Gibt der Verein Empfehlungen für konkrete Versicherungsanbieter?
Der Ski-Club Binzen empfiehlt die Skiversicherungen des Deutschen Skiverbandes (DSV). Weitere Informationen findest du auf der Homepage der DSV. Auch Beispiele wie ADAC, Kreditkartenleistungen oder private Zusatzversicherungen dienen der
Orientierung.
Hinweis / Disclaimer
Diese Informationen dienen ausschließlich als unverbindlicher Hinweis. Der Skiclub Binzen bietetkeine Versicherungen an und erbringt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Bitte informiere dich bei deinem Versicherungsanbieter über passende Leistungen und prüfe deine persönlichen Verträge sorgfältig.